Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chem Trading GmbH

 

  1. Vertragsabschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Chem Trading GmbH als Verkäuferin und ihren Kunden (Abnehmer) ab dem 01.01.2024 geschlossen werden. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen können nur aufgrund eines schriftlichen Einverständnisses der Chem Trading GmbH in ein solches Vertragsverhältnis einbezogen werden.

1.2 Die in Katalogen, Preislisten, Ankündigungen und anderen Werbematerialien von Chem Trading GmbH zur Verfügung gestellten Werbematerialien sind nicht bindend und stellen kein Angebot im Sinne von § 145 BGB dar.

1.3 Wenn der Abnehmer eine Bestellung aufgibt, kommt der Vertrag nach entsprechenden Verhandlungen nur auf Grundlage der vom Abnehmer unterzeichneten Bestellung zustande, die auf einem Formular der Chem Trading GmbH erteilt wird. Mit der Erteilung einer Bestellung akzeptiert der Auftraggeber alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen.

1.5 Wenn der Abnehmer zum ersten Mal eine Bestellung bei Chem Trading GmbH aufgibt, verpflichtet er sich zusammen mit der Bestellung beglaubigte Kopien der folgenden Dokumente vorzulegen:
– eine Abschrift aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung,

– den Bescheid über die Vergabe der Umsatzsteuer-ID,

– etwaige eigene Anforderungen in Bezug auf die Lieferung und Entladung von Rohstoffen

1.6 Chem Trading GmbH kann jederzeit die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn der Abnehmer nicht alle in Punkt 1.5 geforderten Dokumente mit der Bestellung oder auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt.

1.7 Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei es ausreichend ist, wenn ein lesbarer Scan des entsprechenden Schriftstückes per E-Mail übersandt wird.

1.8 Die Frist für die Ausführung von Aufträgen wird individuell festgelegt. Um verbindlich zu sein, müssen die Bedingungen und das Datum der Fertigstellung immer von Chem Trading GmbH bestätigt werden.

1.9 Der Abnehmer ist dazu verpflichtet schriftlich über jedes Ereignis zu informieren, das sich auf seine finanzielle Situation auswirkt, insbesondere über die finanzielle Liquidität oder Zahlungsfähigkeit des Abnehmers, das Risiko einer Insolvenz oder einer Liquidation, und wenn ein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt wird.

 

  1. Zahlungsbedingungen

2.1 Alle von Chem Trading GmbH angegebenen Preise sind Nettopreise, zu denen noch die im jeweiligen Zeitraum geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu addieren ist. Zahlungen sind auf das in der Bestellung oder Proformarechnung oder Rechnung genannte Konto zu leisten.

2.2 Die angegebenen Preise entsprechen den Bedingungen der Incoterms 2020 und können je nach Angabe Transport, Versicherung, Verladung, Zoll, etwaige Steuern und andere öffentlich-rechtliche Leistungen enthalten, je nach dem für welche Bedingungen der Incoterms 2020 sich der Abnehmer entscheidet.
2.3. Die für den Kunden geltenden Preise sind in der Währung zu leisten, wie in der vom Kunden unterzeichneten Bestellung.  Die Zahlung in einer anderen Währung ist nicht zulässig.

2.4 Die Grundlage für die Zahlung ist eine von Chem Trading GmbH ausgestellte Mehrwertsteuerrechnung oder Proformarechnung zu den in der Bestellung genannten Bedingungen.

2.5 Die Zahlung gilt als wirksam erfolgt, wenn der Betrag dem Konto der Chem Trading GmbH gutgeschrieben wurde. Der Auftraggeber trägt die mit der Überweisung verbundenen Kosten. Die Kosten der Bank des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung trägt der Abnehmer, während die Kosten der Bank des Empfängers von Chem Trading GmbH getragen werden.
2.6 Chem Trading GmbH kann die Ausführung des Auftrags von einer Anzahlung eines bestimmten Betrages oder von einem Prozentsatz des Auftragswerts abhängig machen, wenn dies im vom Auftraggeber unterzeichneten Auftrag vereinbart wurde.

2.7 Chem Trading GmbH stellt eine Umsatzsteuerrechnung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aus. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes für die Ausstellung von Rechnungen oder Abrechnungen vereinbart wurde, werden als Grundlage die Ergebnisse der Messungen, Gewichte, quantitativen und qualitativen Daten, die in der Dokumentation von Chem Trading GmbH oder seinen Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, herangezogen.

2.8 Der Abnehmer kann vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes nur mit solchen Forderungen aufrechnen und/oder nur wegen solchen Forderungen Zurückbehaltungsrechte geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Abnehmer ein Zurückbehaltungsrecht ausschließlich im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung, insbesondere einer Mangelbeseitigung, zu.

2.9 Wenn der Abnehmer Zahlungen in einer Weise leistet, die nicht mit den Bestimmungen des Vertrages übereinstimmen oder wenn ein Insolvenzantrag gegen den Abnehmer gestellt wurde oder wenn Chem Trading GmbH von Umständen Kenntnis erlangt hat, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Abnehmers oder an der Einhaltung der vertraglichen Bedingungen und Bestimmungen geben, ist Chem Trading GmbH – neben ihren sonstigen Rechten und Ansprüchen – berechtigt, ganz oder teilweise von den mit dem Abnehmer getroffenen Vereinbarungen zurückzutreten und die Durchführung dieser Verträge auszusetzen, oder seine Leistungsbereitschaft von der Zahlung von Vorschüssen oder der Stellung ausreichender Sicherheiten durch den Kunden abhängig zu machen oder die sofortige Zahlung aller fälligen Beträge aus den verbindlichen Geschäftsbeziehungen zu verlangen.

2.10 Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, die gesetzlichen Zinsen auf die Bruttoforderung zu zahlen.

2.11 Alle Zahlungen erfolgen per Banküberweisung auf das auf der Rechnung von Chem Trading GmbH angegebene Bankkonto.

 

  1. Lieferbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Der Lieferort wird jeweils im Laufe der Verhandlungen vereinbart und durch die vom Abnehmer unterzeichnete Lieferadresse bestätigt.

3.2 Wenn der Abnehmer besondere Anforderungen an die Entladung der Waren auf seinem Gelände hat, ist er verpflichtet, seine detaillierten Anforderungen der Bestellung beizufügen.

3.3 Wenn die Waren nicht innerhalb der vereinbarten Zeit vom Auftragnehmer entgegengenommen werden, wird Chem Trading GmbH die Waren – wenn möglich – gegen Bezahlung auf Kosten und Risiko des Abnehmers einlagern. Die Gefahr eines zufälligen Verlusts oder einer zufälligen Beschädigung geht ab dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, an dem der Abnehmer die Waren hätte abholen sollen.

3.4 Die Waren müssen innerhalb von 4 Stunden entladen werden, ohne dass dem Abnehmer Kosten entstehen. Nach dieser Zeit hat Chem Trading GmbH das Recht, dem Abnehmer die Ausfallzeit in Höhe von 65 € für jede Stunde der Verzögerung in Rechnung zu stellen.

3.5 Bei Lieferungen, die auf das so genannte „grüne Licht“ erfolgen, also wenn der Abnehmer die Waren am Tag der Lieferung zu bezahlen hat und die Entladung erst nach erfolgter Zahlung vorgenommen wird, beginnt die Entladezeit ab dem Moment, in dem das Fahrzeug mit der Ware an der vom Kunden in der Bestellung angegebenen Adresse ankommt.

3.6 Im Falle von Lieferungen DAP / DDP (Delivered at Place / Delivered Duty Paid) gilt die Lieferung als am Ort der Entladung erfolgt. Der Besteller ist verantwortlich für die die unverzügliche und ordnungsgemäße Entladung.

3.7. Wenn die Lieferung mit Hilfe eines Eisenbahntankwagens erfolgt, behält sich Chem Trading GmbH das Recht vor das Volumen des Tankwagens zu wählen. Der Abnehmer ist verpflichtet, den Tankwagen vollständig zu entleeren und – falls nicht anders vereinbart – den Tankwagen vereinbarungsgemäß an den Versandort zurückzubringen. Die von Chem Trading GmbH verwendeten Tanks werden 72 Stunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Wenn während des oben genannten Zeitraums die Tanks nicht leer zurückgegeben werden, ist vom Abnehmer eine Tagesmiete für das Tankfahrzeug in Höhe von 100 € für jeden angefangenen Tag zu zahlen. Der Abnehmer ist nicht berechtigt die von Chem Trading GmbH verwendeten Tanks für eigene oder fremde Zwecke zu benutzen.

3.8 Der Abnehmer verpflichtet sich, alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen im Voraus einzuholen bzw. aufrechtzuerhalten und diese auf Verlangen von Chem Trading GmbH nachzuweisen.

3.9 Wenn die Lieferung mit einem Iso-Container erfolgt, behält sich Chem Trading GmbH das Recht vor, das Volumen des Containers zu wählen. Der Abnehmer ist verpflichtet, den Iso-Container sofort nach seiner Ankunft vollständig zu entleeren. Die von Chem Trading GmbH verwendeten Iso-Container werden 4 Stunden kostenlos zur Verfügung gestellt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Nach dieser Zeit behält sich Chem Trading GmbH das Recht vor, dem Abnehmer die Ausfallzeit in Höhe von 65 € für jede Stunde der Verzögerung in Rechnung zu stellen. Der Abnehmer darf die von Chem Trading GmbH benutzten Container nicht für eigene oder fremde Zwecke benutzen.

3.10 Ungeachtet der Vorschriften über die Übertragung der Verantwortung für die Güter auf den Abnehmer, behält sich Chem Trading GmbH das Eigentum an den verkauften Waren vor bis zu deren vollständigen Bezahlung.

3.11 Sämtliche von Chem Trading GmbH gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich des für sie vereinbarten Kaufpreises Eigentum von Chem Trading GmbH.

 

  1. Höhere Gewalt und Selbstbelieferungsvorbehalt

4.1 In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung befreit. Die betroffene Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich über den Eintritt solcher Umstände informieren.

4.2 Fälle von höherer Gewalt bei den Lieferanten der Chem Trading GmbH werden wie Fälle von höherer Gewalt bei Chem Trading GmbH behandelt.

4.3 Im Falle einer außerordentlichen Kostenerhöhung für die Chem Trading GmbH aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere höheren Lieferantenpreisen, höheren Transportkosten, höheren öffentlichen Abgaben oder Gebühren oder Wechselkursschwankungen, ist Chem Trading GmbH berechtigt, von dem mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Abnehmer erklärt sich mit einer Anpassung der zuvor vereinbarten Preise einverstanden. Chem Trading GmbH wird in einem solchen Fall unverzüglich die außerordentliche Kostenerhöhung anzeigen und einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

4.4 Darüber hinaus ist die betroffene Vertragspartei berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn infolge der oben genannten Umstände die Frist für die Ausführung des Auftrags um mehr als einen Monat verschoben wird.

4.5 Chem Trading GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags ihrerseits unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt den Liefergegenstand unverschuldet nicht erhält. Chem Trading GmbH wird den Abnehmer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie deshalb zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch dem Abnehmer steht infolge der Information der Chem Trading GmbH ein Rücktrittsrecht zu. Die Chem Trading GmbH wird dem Abnehmer im Falle des Rücktritts – gleich von wem – die Gegenleistung unverzüglich erstatten.

 

  1. Regelungen zur Kontrolle und Reklamation

5.1 Mängel an einem Teil der Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

5.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

5.3 Der Abnehmer ist verpflichtet, die bestellten Waren bei der Entgegennahme in Bezug auf die Menge zu überprüfen. Er hat der Chem Trading GmbH über etwaige Fehlmengen unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Abnehmer die Anzeige, so gilt die gelieferte Menge als genehmigt.

5.4 Gewährleistungsansprüche müssen grundsätzlich schriftlich geltend gemacht werden (Reklamation). Die Übersendung eines Scans des unterschriebenen Dokuments im pdf-Format per E-Mail ist hierfür auch ausreichend. In der Reklamation muss die betroffene Ware, die mangelhafte Menge und der Grund der Reklamation angegeben werden. Die reklamierte Menge darf vom Abnehmer nur nach Rücksprache mit Chem Trading GmbH, auf dem miz Chem Trading GmbH vereinbarten Versandweg und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeschickt werden. Bei Versand der reklamierten Ware ohne vorherige Reklamation und ohne Vereinbarung der Versandart und des Versanddatums mit Chem Trading GmbH, hat Chem Trading GmbH das Recht, die Annahme der Sendung zu verweigern und/oder dem Abnehmer die Kosten für die Rücksendung der Ware in Rechnung zu stellen.

5.5 Der Abnehmer ist verpflichtet, Chem Trading GmbH auf Anfrage Proben der beanstandeten Waren zu liefern, andernfalls wird die Reklamation nicht anerkannt.

5.6 Es wird auf § 366 HGB hingewiesen.

5.7 Eine Reklamation hat vorbehaltlich der Nr. 2.8 keinen Einfluss auf die vereinbarte Fälligkeit der Kaufpreisforderung.
5.8 Chem Trading GmbH haftet nicht für Beschwerden, die von Dritten eingereicht werden, insbesondere von Unternehmen, für die der Abnehmer eingekauft hat oder an die er Waren/Dienstleistungen von Trading GmbH verkauft hat.

5.9 Nach dem Weiterverkauf oder der Übergabe der Waren an einen anderen Empfänger übernimmt der Abnehmer die volle Haftung für etwaige Qualitäts- und Mengenmängel. Das Gleiche gilt für Waren, die weiterverarbeitet werden. Reklamationen von Waren, die in irgendeiner Weise verarbeitet wurden, werden nicht angenommen.

5.10 Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung [Neuleistung] steht in jedem Fall Chem Trading GmbH zu. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Abnehmer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 445a, 445b, 478 BGB“ (Rückgriffsanspruch des Verkäufers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Abnehmers, nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz zu verlangen.

5.11 Chem Trading GmbH gibt keine Garantien und Zusicherungen hinsichtlich der Marktgängigkeit der Waren oder deren Eignung für bestimmte Zwecke.

 

  1. Vertraulichkeit

6.1 Die Vertragspartner werden alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seiner Durchführung über den jeweils anderen Vertragspartner erhalten, vertraulich behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragspartners Dritten zugänglich machen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit ein Vertragspartner aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer vollziehbaren Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung verpflichtet ist. Der betroffene Vertragspartner wird jedoch auch in einem solchen Fall – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und soweit den Umständen nach möglich – den anderen Vertragspartner im Voraus informieren und den Inhalt der Erklärung mit diesem abstimmen.

6.2 Die vorgenannten Geheimhaltungspflichten bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für weitere zwei Jahre wirksam.

 

  1. Haftungsbeschränkungen

7.1 Chem Trading GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Chem Trading GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Chem Trading GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet Chem Trading GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder soweit Chem Trading GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.2 Die Regelungen des vorstehenden Abs. (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7.3 Chem Trading GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Chem Trading GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Chem Trading GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und S. 2 wird die Haftung der Chem Trading GmbH wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leistung und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 100 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Abnehmers sind – auch nach Ablauf einer Chem Trading GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also von Vertragspflichten, die die Durchführung des Vertrages erst möglich machen. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Abnehmers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.4 Chem Trading GmbH haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Chem Trading GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird die Haftung der Chem Trading GmbH wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 100 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Abnehmers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer Chem Trading GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Abnehmers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

  1. Verjährung

8.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Jedoch gelten die Bestimmungen dieses Absatzes insgesamt nicht für die Verjährung des Rückgriffsanspruchs des Verkäufers nach § 445b Abs. 1 BGB in dem Falle, dass der Letztkäufer ein Verbraucher ist.

8.2 Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen Chem Trading GmbH, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.

8.3 Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:

  1. a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit Chem Trading GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
  2. b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
  3. c) Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.

8.4 Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung.

8.5 Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

8.6 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen; für die Verjährungsfrist gilt Abs. 1 S. 1.

8.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Abnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

  1. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von den Zeichnungsberechtigten der Parteien unterzeichnet sein.

9.2 Die Parteien vereinbaren, im Falle von Streitigkeiten, die sich bei der Ausführung des Vertrags ergeben könnten, zu verhandeln, insbesondere bei Unstimmigkeiten über die Auslegung und Gültigkeit der Vertragsbestimmungen.

9.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages und treten am Tag des Vertragsabschlusses in Kraft und bleiben bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs des Vertrags verbindlich.

9.4 Für die Beilegung von Streitigkeiten, die bei der Erfüllung des Vertrags entstehen können, gilt ausschließlich Recht, das örtlich zuständige Gericht ist das Gericht am Sitz der Chem Trading GmbH.

9.5 Die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

9.6 Sollten eine oder mehrere der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen oder Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere ersetzen, die der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

9.7 Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen weder ganz noch teilweise oder vollständig an einen Dritten übertragen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Trading GmbH.